Alltagsbegleitung
„Unterstützung für einen lebenswerten, erleichterten Alltag"
Alltagsunterstützung für Senioren im eigenen Zuhause
Eine Alltagsbegleitung hilft Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags und somit bei der Erhaltung ihrer Lebensqualität, zum Beispiel durch praktische Unterstützung oder auch durch Gesellschaft bei sozialen Aktivitäten. So können Selbständigkeit, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen auch im eigenen Zuhause gefördert werden.
Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege stehen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI zu. Dabei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag . Dieser Betrag gilt der Entlastung zu Pflegender und ihrer Angehörigen und wird neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gezahlt. Der Betrag liegt bei 125 Euro monatlich und setzt einen genehmigten Pflegegrad von 1 bis 5 voraus.
Was zählt zu Betreuungsleistungen?
Die Betreuungsleistungen sollen Pflegebedürftigen in erster Linie zur Hilfe im Alltag dienen. Dazu gehören auch kreative Aktivitäten oder Bewegungsangebote:
- Spaziergänge oder Ausflüge
- Handwerkliche Tätigkeiten
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Unterstützung bei leichten Gartenarbeiten
- Reinigung der Wohnung, ggf. unter Einbindung des Pflegebedürftigen
- Einkäufe erledigen
- Basteln und Malen
- Bewegungsübungen und Tanzen
- Erinnerungsalben anfertigen oder Fotoalben anschauen
- Musizieren, Musik hören, Singen
- Kochen und Backen
- Gesellschaftsspiele wie zum Beispiel Karten- oder Brettspiele
- Lesen und Vorlesen
- Besuch kultureller Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen
- Besuch von Gottesdiensten oder Friedhöfen
- Präsenz der Betreuungskraft, um Sicherheit und Orientierung zu vermitteln, sowie Ängste zu nehmen